“Wir müssen leider draußen bleiben”

Posted by Mathias Bartelt on Januar 16, 2012

In diesen Tagen treffen sich an der Freien Universität (FU) nach unzähligen Bildungsprotesten wieder “Empörte”, aktive Studierende und studentische Gremienmitglieder, um über ein an der Freien Universität altbekanntes wie immer aktuell bleibendes Thema zu diskutieren: Demokratie. So etwa wieder am kommenden Donnerstag, dem 19.01.12, um 18.00 zum Plenum im Foyer vor der Mensa II (Rost-/Silberlaube). Dies einerseits anläßlich der weltweiten, der Berliner und auch der hochschulischen Empörten-, Occupy- und Demokratie-Bewegungen. Und andererseits anläßlich der Konstituierung einer Arbeitsgruppe “Grundordnung” des Akademischen Senats (AS) der FU am 21.12.11.

Dies soll hier zum Ausgang einer zunächst kurzen Darstellung der bisherigen Legislatur des neuen Akademischen Senats (AS) aus demokratiepolitischer Perspektive genommen und an geeigneter Stelle auf diesem Blog ergänzt werden. Der AS war, wie bekannt und oben zu sehen, im vergangenen Januar 2011 neu gewählt worden und erhielt eine rechnerisch “linke” Mehrheit. Er konstituierte sich in dieser neuen Zusammensetzung am 13.04.11, im Sommersemester 2011 (Einladung und “offizielles” Protokoll zum 13.04.11).

K(r)ampf um ein Stück Demokratie

Die Diskussionen seit dem Sommersemester 2011 waren hier insbesondere auch geprägt von der Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes und den Protesten dagegen, von den Anläufen zu einer Demokratisierung der FU, der Verhältnisse im AS, vom neuen “Exzellenz”-Antrag der FU, der vom FU-Präsidium ohne AS-Beteiligung eingereicht wird, und vom Streit um die Einführung einer “Systemakkreditierung” in der FU (hier einer der ersten tendenziösen bzw. aus Anja Kühnes Perspektive geprägten Berichte dazu vom Sommersemester). “Naturgemäß” standen die genannten Demokratisierungsversuche von Beginn an in Konflikt mit dem Machtanspruch des erst im Jahr zuvor unter nicht-demokratischen Bedingungen gewählten FU-Präsidiums unter Peter-André Alt.

Das neue Präsidium führt auf zum Teil “galantere” Art in wesentlichen Teilen die Machtpolitik des ehemaligen FU-Präsidiums unter Dieter Lenzen fort – und manchmal noch darüber hinaus. Die neue alte Linie: “Das Präsidium entscheidet.” Es sollte sich auch unabhängig des vom 13.04.11 an eingebrachten Antrags auf Einsetzung einer Arbeitsgruppe “Grundordnung” für die FU bald heraus stellen, daß Peter-André Alt sich deutlicher als zuvor auf eine Lesart der FU-Teilgrundordnung beruft, nach der alle Kompetenzen, die nicht klar anderen FU-Gremien wie dem AS oder dem Kuratorium zugewiesen seien, in der Hand des FU-Präsidiums lägen. Dies in Umkehr der Logik, die in demokratische(re)n, nicht-feudalautokratischen Systemen gewöhnlich solch eine “Auffang”-Kompetenz der Legislative (hier: AS und Kuratorium) zuordnet – dies um so mehr, je mehr der Kompetenz-Katalog für die genannten Legislativ-Organe beschränkt wird, um desto mehr “Auffang”-Kompetenz in Exekutiv-Hände zu legen. Es machte, spätestens seit der AS-Sondersitzung des 10.05.11 zur oben genannten BerlHG-Novelle, um so mehr deutlich, wie dringend vom demokratischen Standpunkt aus eine vollwertige Grundordnung erforderlich ist – statt lediglich einer Teil-Grundordnung, deren Auftrag bei und seit ihrer Einführung insbesondere die Ausgestaltung des Teils der exekutiven Rechte war und ist.

In ihrer gesamten anfänglichen Einführungsphase seit 1998 bis 2002 war dies für die FU-Teilgrundordnung eine Logik, die gemäß auch einer damaligen “Evaluation” unter Vorsitz des damaligen “CHE”-Leiters Detlef Müller-Böling zweifellos politisch gewollt war und in weiten Teilen umgesetzt worden ist. Die Freie Universität wurde schon hier allem Anschein nach zur “Vorreiterin” einer insbesondere auch vom “Bertelsmann”-Thinktank “CHE” bundesweit voran getriebenen Politik, die sich bei Weitem nicht auf die Hochschulen beschränkt. Über die tatsächliche und juristisch verbindliche Umsetzung dieser Logik in der Teilgrundordnung kann jedoch gestritten werden – was hier en detail nicht vorexerziert werden soll. Es ist in jedem Fall schon in so fern kaum als Zufall anzusehen, daß in solcher Deutlichkeit, Selbstverständlichkeit und in manchen Fällen auch über den Kompetenz-Mißbrauch unter Dieter Lenzen hinaus die neue alte präsidiale Linie verfolgt wird. Hiervon können weder “Galanz” noch scheinbare Eloquenz oder “Gesprächsbereitschaft” ablenken.

Insbesondere Peter-André Alt scheint eine in Teilen “feinsinnigere”, jedoch Dieter Lenzen in nichts nachstehende Machtpolitik zu betreiben. Wo Lenzen – dem als an der FU gescheiterter “Kommunikator” und “Lokomotive” (Anja Kühne, “Tagesspiegel”) nicht das Gefallen “vergönnt” war, das Alt nun mit größerer Eloquenz erneut sucht -, dem Anschein nach gröber holzte, holzt Alt auf zuweilen feinsinnigere, durchaus jedoch auch autoritäre Weise auf der einen Seite und glänzt mit mehr scheinbarer “Gesprächsbereitschaft” auf der anderen Seite. Ohne dabei jedoch zu irgend einem Zeitpunkt einen Millimeter an präsidialem Machtanspruch, “Im-Zweifel-Souveränität” über die FU oder die Privilegien seiner “schwarz-gelben” AS-Fraktion freiwillig Preis zu geben, mit der zusammen Alt sich vor jeder AS-Sitzung auf die mithin theatralische Choreographie der jeweiligen AS-Sitzung vorbereitet. Und wenn dann zuweilen ein Mal FU-Kanzler Peter Lange in einem seiner vielen Ausbrüche in einer AS-Sitzung einem studentischen AS-Mitglied gänzlich unakademische Beleidigungen an den Kopf wirft (wie etwa in dieser AS-Sitzung am 12.10.11 – letzter Absatz dieses Berichts), so gebraucht Alt seine Kompetenz als AS-Vorsitz nicht etwa dazu, den Kanzler zur Ordnung zu rufen, sondern übergeht dies geflissentlich. Eine entsprechende Aufforderung hierzu in dieser AS-Sitzung war von Alt ignoriert worden. Es darf mit Sicherheit davon ausgegangen werden, daß hier gleiche Nachsicht nicht für alle AS-Mitglieder gilt. Diese Ausfälle des Kanzlers werden auch von der sonst das “Akademische” schlechthin für sich in Anspruch nehmenden “schwarz-gelben” AS-Fraktion konsequent toleriert. Und Alt selbst zeigt bei vielerlei Gelegenheit deutlich, wo er steht. Hierüber sollte keinerlei noch so ernst gemeinte “Gesprächsbereitschaft” hinweg täuschen. Hierzu gehört auch Alts immer wieder bekundete konsequente Ablehnung jeglicher Änderung und Demokratisierung der FU-Teilgrundordnung (wie etwa in einer hier bekundeten Aussage Alts zur “Erprobungsklausel” und ihrer Anwendung auf die Teilgrundordnung).

Von der ersten AS-Sitzung der neuen AS-Legislatur am 13.04.11 an hatte FU-Präsident Peter-André Alt sich offen gegen die neue AS-Mehrheit gestellt. In seiner Funktion unter Anderem als Richtlinien-Befugter, AS-Sitzungsleitung, Innehaber der AS-Geschäftsstelle, AS-Exekutive und Rechtsaufsicht der FU in Personalunion hatte er den AS zu behindern gesucht, wo er es konnte. Insbesondere dort, wo und so lange eine AS-Mehrheit gegen sein bzw. das Interesse seiner “schwarz-gelben” Fraktion stand. Statt “lame duck” zu spielen, tat Alt Alles, um die neue AS-Mehrheit zur selbigen zu machen. Auch das schon unter Dieter Lenzen bekannte, immer wieder neue Provozieren verschiedenster Konflikte, Geschäftsordnungs- und Formaldebatten sollte mutmaßlich nicht zuletzt die Spaltung der neuen Mehrheit bewirken. Ein Ziel und eine Spaltung, über die hier noch an anderer Stelle berichtet werden soll.

Beginn eines Grundordungsprozesses?

Wie eingangs bereits eröffnet, hatte sich am 21.12.11 eine Arbeitsgruppe “Grundordnung” der FU zu ihrer konstituierenden Sitzung getroffen. Dies mehr als fünf Monate nach dem Beschluß zu ihrer Einsetzung durch den AS der FU am 06.07.11, der eine nicht weniger verzögerte Wahl ihrer bisherigen Mitglieder bis einschließlich zum 09.11.11 folgte (offizielle Darstellung des Einsetzungs-Beschlusses und der AG-Mitglieder).

Der Beschluß zur Einsetzung dieser AG ging insbesondere auf diesen Antrag des Autors dieses Artikels als studentisches AS-Mitglied sowie auf diesen Folge-Antrag des AS-Mitglieds des Wissenschaftlichen “Mittelbaus”, Christof Mauersberger, zurück (hier ein “Mittelbau”-Bericht dazu).

Weil der AS Peter-André Alt zu viel Spielraum bei der Festsetzung der konstituierenden Sitzung der AG gelassen gehabt hatte, hatte FU-Präsident Peter-André Alt nach langer Verzögerung den genannten 21.12.11 als Termin für die erste Sitzung angesetzt – bereits in den akademischen Weihnachts-”Ferien”, kurz vor Weihnachten, ohne viel Öffentlichkeit und mit verschiedenen zu diesem Termin verhinderten AG-Mitgliedern. Andere Termin-Festsetzungen, wie von studentischen AG-Mitgliedern sogleich bei Festsetzung auf den 21.12.11 moniert, waren durch Alt abgelehnt worden.

Für eine demokratische Grundordnung

Anläßlich des wie oben genannten Einsetzungsbeschlusses, der darin beinhalteten Nicht-Öffentlichkeit der AG “Grundordnung” (über deren Zu-Stande-Kommen gegen studentisches Votum an anderer Stelle) und zur Vorbereitung dieser AG-Sitzung des 21.12.11 war auf der Sitzung des FU-Studierendenparlaments am 16.12.11 mit 36 : 1 : 2 Stimmen einstimmig und mit einer “Spaß-Gegenstimme” von “Die Partei” diese Resolution für eine demokratische Grundordnung beschlossen worden. Die Resolution ging zurück auf einen Antrag der “Grünen Hochschulgruppe” und den Vorschlag des Autors dieses Artikels.

AG “Grundordnung” am 21.12.11 und Sitzung am 20.01.12

Wie nicht zuletzt hier unter “Berichte von Sitzungen” einzusehen, hatte die “schwarz-gelbe” AS-Fraktion in Verbindung mit ihrem Präsidenten Alt, der zunächst noch die Wahl des Vorsitzes der AG “Grundordnung” am 21.12.11 leitete, es selbst bei einer zunächst weit gehend paritätisch zusammen gesetzten AG “Grundordnung” geschafft, die wesentlichen Mehrheiten der AG in ihrem bzw. seinem Sinne zu organisieren – und damit ein weiteres Mal ihrem bzw. seinem Interesse zu unterwerfen. Sei es bereits mit der professoralen Besetzung der AG “Grundordnung” in der AS-Sitzung am 09.11.11 (hierzu siehe auch in der oben genannten StuPa-Resolution), die deutlich gezeigt hatte, wie weit es mit der Vertrauenswürdigkeit der “schwarz-gelben” AS-Fraktion selbst in professoralen Kreisen her ist – insbesondere, wenn es um die Machtfrage und Machtpolitik allgemein geht. Sei es des Weiteren mit der willkürlichen Termin-Festsetzung auf den 21.12.11, bei der kein Widerspruch berücksichtigt wurde. Durch diese professorale Besetzung und den Termin des 21.12.11 wurde in selbiger AG-Sitzung am 21.12.11 sogar eine hundertprozentig “schwarz-gelbe” Besetzung der Professor_innen-Sitze der AG bewirkt – ohne die Professor_innen-Liste “Exzellenz und Transparenz” von Raul Rojas und ohne den professoralen “Dienstagskreis”. Hierdurch insbesondere auch war in dieser AG-Sitzung ein Abstimmungs-Ergebnis bedingt, das zur Wahl von Prof. Klaus Hoffmann-Holland (“Vereinte Mitte”) zum Vorsitz der AG “Grundordnung” führte.

Vor einem anderen Abstimmungsverhalten “bewahrt” mutmaßlich auch einige der nominell “gewerkschaftlichen” Mitglieder der AG “Grundordnung” (“GEW”- wie “ver.di”-Listen) dem Schein nach gerade die Nicht-Öffentlichkeit. Nur so läßt sich die Wahl eines Professors zum AG-Vorsitz erklären, von dem viel anzunehmen ist – am wenigsten jedoch der Wille zu einer vollwertigen, geschweige denn demokratischen FU-Grundordnung. Dieser so gewählte AG-Vorsitz von der “Vereinten Mitte”, seine mithin “freie Interpretation” des Einsetzungsbeschlusses der AG “Grundordnung” am 21.12.11 und seiner Rolle als AG-Vorsitz sowie mutmaßlich weiterhin wie genannt organisierte AG-Mehrheiten lassen ahnen, wohin für sie die Reise geht: nirgendwo hin. Es wurde durch die AG-Mehrheit am 21.12.11 zunächst entsprechend abgelehnt, in der AG-Sitzung Verfahrensgrundsätze zu behandeln. Wesentliche Funktionen wie die Sitzungsleitung und das Versammlungsrecht der AG liegen damit zunächst bei Prof. Hoffmann-Holland von der “Vereinten Mitte” als AG-Vorsitz, der aus seiner Auffassung zur AG “Grundordnung” auch kaum einen Hehl macht.

Die nächste – weiterhin nicht-öffentlich geplante – Sitzung der AG “Grundordnung” des AS soll am kommenden Freitag, dem 20.01.12, Statt finden. Ein erster offizieller Protokollentwurf von der AG-Sitzung am 21.12.11 existiert nunmehr bereits. Dessen Veröffentlichung ist dem Autor hier auf Grund eines mutmaßlich (in geheimer Abstimmung) auch von “Gewerkschafts”-Mitgliedern des AS am 06.07.11 verursachten Beschlusses zur “Nicht-Öffentlichkeit” der AG “Grundordnung” bei Strafe untersagt.

“Wir müssen leider draußen bleiben”

“Wir müssen leider draußen bleiben”. Auf diese – gerade auch aktuell und aktuell weltweit – sicher intersubjektiv nachvollziehbare Weise drückte ein Student es aus, dem die Teilnahme an der AG-Sitzung am 21.12.11 entsprechend untersagt worden war. Eine wiederholte Abstimmung der AG-Mitglieder in dieser Sitzung am 21.12.11 über dessen und über die Beteiligung weiterer Studierender ergab kein anderes Ergebnis. Wer sich die Zusammensetzung der AG “Grundordnung” (wie oben dokumentiert) ansieht, kann entsprechend ablesen, daß ein solches nochmaliges Ergebnis der “Nicht-Öffentlichkeit” nur durch nominelle “Gewerkschafts”-Vertreter_innen der AG mit ermöglicht werden konnte. Denn die vier studentischen AG-Mitglieder sprechen sich für die Beteiligung der Öffentlichkeit aus.

So wurden, entsprechend auch dem Bericht eines der “hinaus komplimentierten” Studierenden, drei Teilnahme-willige Studierende nicht zugelassen – einer davon sogar Stellvertreter der studentischen Mitglieder der AG “Grundordnung”, der den AG-Sitzungen dennoch nicht beiwohnen dürfen soll, so lange das “Haupt”-Mitglied selbst anwesend ist. Auch gegen diese Einschränkung sprechen sich die studentischen AG-Mitglieder aus. Dem besagten Bericht nach standen die betroffenen Studierenden eine Stunde vor der Tür, bis klar gewesen sei, dass sie nicht mehr hinein gelassen würden.

Selbst redend, daß das “Anzetteln” dieser Diskussion um Beteiligung am Anfang der AG-Sitzung den Studierenden und den studentischen AG-Mitgliedern atmosphärisch – wie des Öfteren üblich – angelastet und zum Nachteil ausgelegt wurde. Auf solche Weise wird unter Zu-Hilfe-Nahme Gremien-eigener Mechanismen – auch wiederum unter Beteiligung von “Gewerkschafts”-Vertreter_innen – Atmosphäre gegen die ehrliche Interessenvertretung geschaffen: ein Grundproblem abgehobenen Parlamentarismus allgemein. Mensch erinnere sich nicht zuletzt an zuweilen im AS gefallene professorale Ansichten, nach denen das Geltendmachen selbst noch der minimalsten studentischen Beteiligungs- und Kontrollrechte gerade im Konfliktfall gern ein Mal als “Quengelei” eingeordnet wird. Wird doch mitunter auch gehofft, daß gerade die studentischen, jedoch eben so andere Interessenvertreter_innen als “Einzelpersonen” im Gremium und seiner Atmosphäre “isoliert” werden können. Immer auch in der Kalkulation, daß sie vergessen sollen, wen sie, als Mandatierte bzw. Delegierte sowie Amts- und Verantwortungsträger_innen denn lediglich “Einzelpersonen”, “vertreten” sollen und wessen Anerkennung hierbei tatsächlich von Bedeutung ist. Und wenn sie es nicht vergessen, so soll ihnen der Mut dazu genommen werden. Dies ist “höhere Machtpolitik”, wie sie auf allen, spätestens höheren Entscheidungsebenen anzutreffen ist, um mithin gefügige Abstimmungsmehrheiten zu erzeugen. Und sie markiert bzw. bewirkt oft genug das entsprechende Versagen von “Vertreter_innen”, wie wir es überall in der Gesellschaft beobachten können. Zweifellos jedoch sind die genannten Mechanismen nicht die einzigen, die hierbei zur Anwendung gebracht werden. Genügen sie nicht, gibt es mitunter weitere Mittel und Wege, “Vertreter_innen” gefügig zu machen. Sie sind all zu oft, jedoch hier nicht abschließend mit den Begriffen Karriere und finanzielle Abhängigkeiten beschrieben.

Um abschließend den genannten studentischen Bericht hinzu zu ziehen, sei daraus das Folgende zitiert:

“Wie man auf so undemokratischem Wege zu einer demokratischeren Organisation der Uni kommen soll, ist wahrscheinlich nicht nur mir unverständlich. [...] Diese AG ist gerade auch auf studentischen Druck hin entstanden – nur damit uns dann die Tür vor der Nase zugeschlagen werden soll. Klar, dass das Präsidium nicht beabsichtigt, eine revolutionäre Task Force einzusetzen.”

Mensch soll “[...] nicht erst warten, bis das inhaltliche Scheitern der AG deutlich wird. Sonst heißt es im Nachhinein in einem Alt-Rundbrief: “Die Studierenden wollten die AG doch, und nur weil die Ergebnisse ihnen jetzt nicht passen, meckern sie rum”.”

Ein weiterer studentischer Bericht zur AG “Grundordnung” läßt sich hier einsehen.

Weiteres soll zu späterer Zeit berichtet werden.

„Rot-Rote“ Koalition beschließt Novelle des Hochschulgesetzes: Weniger Demokratie, weniger Studienqualität und mehr Arbeitsbelastung 1

Posted by Mathias Bartelt on Mai 05, 2011

Der Wissenschaftsausschuß des Berliner Abgeordnetenhauses hat am gestrigen Mittwoch mit den Stimmen der „rot-roten“ Koalition die Novelle des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) beschlossen. Darunter einen letzten Änderungsentwurf der Koalition, der, obwohl mehrere Wochen alt, erst wenige Tage zuvor bekannt geworden war – ohne Möglichkeit zur Stellungnahme der Betroffenen. Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen zu Aufschub oder Änderung wurden abgelehnt. Die so beschlossene Novelle wird nun mit Dringlichkeit dem großen Plenum des Abgeordnetenhauses zugeleitet und soll dort voraussichtlich am 12. Mai 2011 verbindlich beschlossen werden.

Während Anja Kühne dies im Berliner “Tagesspiegel” als Verbesserung gegenüber dem Entwurf des Berliner Senats wertet, beinhaltet auch der genannte Änderungsentwurf im Unterschied zum Status quo des noch geltenden Berliner Hochschulgesetzes weiterhin Einschränkungen bei Mitbestimmung und Studienfreiheit und widerspricht damit zentralen Bildungsstreik-Zielen.

Stärkung der Hochschulleitungen

Eine Demokratisierung ist, bis auf die Einführung des aktiven Wahlrechts für Lehrbeauftragte in § 48, nicht vorgesehen. So wird weder die bisherige Stärkung der Hochschulleitungen durch die “Erprobungsklausel” § 7a noch die weit reichende feudale Professor_innen-Mehrheit nach § 46 des noch geltenden BerlHG angetastet.

Die Hochschulleitungen werden weiter gestärkt: Sie erhalten relativ weiten Spielraum zur Festsetzung von Einzel-Gebühren-Sätzen an den Hochschulen (§ 2 Abs. 7a letzter Satz) – dies war im ersten BerlHG-Neuentwurf vom Juli 2010 noch nicht vorgesehen. Sie behalten – im neuen § 2 a nun gesetzlich sanktioniert – ihre zentrale Rolle bei den Hochschulvertragsverhandlungen, denn die Beteiligung der Hochschulmitglieder bleibt dort ungeregelt. Die im Juli 2010 noch vorgesehene Abwahl von Hochschulleitungen (§ 52 Abs. 3 und folgende §§) wird durch eine nun zur Voraussetzung gemachte 2/3-Mehrheit nahezu unmöglich gemacht – dies zudem, wenn die gerade erwähnten feudalen Mehrheiten in allen akademischen Entscheidungsgremien an den Hochschulen berücksichtigt werden. Und schließlich werden die Mitbestimmung sowie die Freiheit von Forschung und Lehre an nicht-staatlichen Hochschulen dem „Geschäftszweck“ und der „Gewerbefreiheit“ der Trägerin oder des Trägers dieser Hochschulen untergeordnet (§ 123 Abs. 2 Nr. 1 und 7).

Studienfreiheit wird eingeschränkt

Das Studium wird weiter eingeschränkt: An Stelle des bisherigen Drittels (24 Abs. 2 des geltenden BerlHG) soll es nun nur noch 20 % Wahlfreiheit geben (§ 22 Abs. 2 Nr. 3). Die Zwangsexmatrikulation bei nicht erfüllten Studien-Auflagen soll erstmals rechtlich ermöglicht werden: nunmehr auf Basis der im Zweifel immer noch einseitigen Verpflichtung zur Erfüllung solcher Auflagen (§ 15 Satz 3 und § 28 Abs. 3 Satz 3 und 4), verbunden mit der Beschränkung der Wiederholungsprüfungen (§ 30 Abs. 4 Satz 1) und dem ohnehin bestehenden Prüfungsdruck. Eine reale Noten-Entlastung soll es nicht geben: Denn die Möglichkeit zur Streichung von Noten beim Einbringen in die Endnote wird nicht eröffnet (§ 33 Abs. 2. Schwer verständlich insbesondere: Satz 2). Dies widerspricht sogar dem im Herbst 2010 beschlossenen Studien-Rahmenkonzept der Freien Universität (FU), in dem anläßlich des Bildungsstreiks immerhin vorgesehen worden war:
„Werden mehr oder alle Module des Studiengangs differenziert mit Noten bewertet, können vom Gesamtstudienumfang bis zu einem Drittel der Gesamtnotenberechnung entfallen. Die Regelungen werden in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegt.“

Höhere Arbeitsbelastung ohne zusätzliche Finanzierung

Trotz einstimmiger Ablehnung der Hochschulen sollen Wissenschaftliche Mitarbeiter_innen mit Schwerpunkt auf der Lehre eingeführt werden, die ein erheblich höheres Lehrsoll bei gleicher Bezahlung erbringen sollen (§ 110a). Dies hat nach allen öffentlichen Verlautbarungen des Berliner Senats und der “rot-roten” Koalition insbesondere den Zweck, bei gleich bleibender Anzahl an Lehrkräften ohne mehr Geld vom Land die ab dem Wintersemester erwartete zusätzliche Studienplatz-Kapazität aufzubauen. Dies hat freilich wenig zu tun mit einer stärkeren Würdigung der Lehre oder der Steigerung ihrer Qualität.

Das Berliner Hochschulgesetz fällt damit, Trotz einiger Entschärfungen von Festlegungen der voran gegangenen Novellierungs-Entwürfe, noch hinter den Status Quo während des Bildungsstreik zurück. Dies zumindest dann, wenn die Bildungsstreik-Ziele zu Demokratisierung und Erleichterung der Studienbedingungen zu Grunde gelegt werden.

Zur Zukunft der FU: Einsetzung einer “Superkommission”?

Posted by Mathias Bartelt on März 04, 2011

Nach ungezählten Protesten von Studierenden, Mitarbeiter_innen und ehemaligem Rundem Tisch der FU für eine Demokratisierung hat am vergangenen Mittwoch, dem 23.02.11, erstmals eine Arbeitsgruppe (AG) ‘Kommissionen’ des Akademischen Senats (AS) der FU getagt. Diese AG soll sich, so läßt sich ihr erstes Beratungsergebnis bereits zusammen fassen, mit der Zukunft der FU in verschiedensten Facetten, insbesondere auch mit der Grundordnung und mindestens indirekt mit der Strukturplanung der FU befassen. Der zunächst harmlos wirkende Name der AG und die “diplomatische” Beschreibung ihres vom AS fest gelegten Aufgabengebiets lenken nur auf den ersten Blick davon ab. Schließlich ist sie auch ein kleines Überbleibsel der Demokratisierungsinitiativen der vergangenen Jahre – was hier weder eine Aufwertung der derzeitigen Form der AG darstellen noch ihren Charakter und ihre möglichen Folgewirkungen klein reden soll. (Ein Kurzbericht unten folgend; ausführlich dazu in dieser Darstellung).

Nach der früh erzielten Einigkeit der AG über Sinn und Notwendigkeit der Einsetzung einer Entwicklungsplanungskommission (EPK) zur Diskussion über die Strukturplanung der FU und der erweiterten Diskussion über deren Aufgaben und ihren Namen will die AG dem AS vorschlagen: der Name einer solchen „EPK“ solle in Richtung einer „Zukunftskommission“ gehen. Sie soll die Aufgaben der EPK und voraussichtlich einer Haushalts- und Finanzplanungskommission sowie der Personalentwicklungsplanung übernehmen, eben so über das „Zukunftskonzept“ und damit den „Exzellenz“-Antrag der FU beraten, über Teilgrundordnung, Grundordnung und Organisationsformen, „Campus Management“, Leitbild und Zukunftsplanung der FU. Falls sich einige der Aufgabenfelder als zu groß erweisen sollten, könne die AG sich auch für die Einsetzung weiterer Kommissionen aussprechen. Voraussichtlich in der ersten AS-Sitzung der neuen AS-Legislatur am 13. April 2011 soll nach FU-Präsident Peter-André Alts Vorstellung (Vorsitz der AG wie des AS) die AG ‘Kommissionen’ dann schon einen entsprechenden Vorschlag machen können. In der kommenden Sitzung der AG ‘Kommissionen’ soll auf Grundlage des AG-Protokolls über diese Empfehlung an den AS diskutiert werden. Obwohl der Akademische Senat seine Beschlußkompetenz damit nicht verliert, scheint die so geartete Empfehlung einer „Superkommission“ eben dieser Kommission – wie auch bereits der AG ‘Kommissionen’ – einen erheblichen Spielraum zu geben.

Die AG ‘Kommissionen’ selbst will sich zudem weiter unter Anderem mit der Verfaßtheit der AS-Kommissionen als solcher einschließlich der AS-Kommission für Lehre und Studium und der AS-Forschungskommission aus einander setzen. Letztere werde, so Alt, „… eine ganz zentrale Rolle spielen in Zusammenhang mit dem Exzellenzrat“. In Bezug auf den „Exzellenz“-Antrag bekundet Alt auch Zustimmung, über die damit verbundenen Entscheidungsstrukturen zu diskutieren.

Die AG ‘Kommissionen’ will sich wieder treffen am Mittwoch, dem 09.03.11, um 17.00 – voraussichtlich im Gebäude des FU-Präsidiums in der Kaiserswerther Straße im Sitzungsraum 110. Die AG-Sitzungen sind nach wie vor öffentlich.

FU-Bachelor-Befragung 2010: Erste Ergebnisse

Posted by Mathias Bartelt on Januar 05, 2011

In der Sitzung der Kommission für Lehre und Studium (KfL) am gestrigen Dienstag sind erste Ergebnisse der letzten “offiziellen” Bachelor-Befragung 2010 an der FU vorgestellt worden.

Ungeachtet zu einem späteren Zeitpunkt folgender kritischer Bewertungen kann sich hier bereits jede_r selbst ein Bild machen.

In den vergangenen Jahren war es von studentischer Seite wiederholt zu Kritik am Konzept der FU-Befragungen, an der Form der Fragestellungen, deren Auswertung und der “Öffentlichkeitsarbeit” mit deren Ergebnissen gekommen.

Neues Rahmenkonzept an die Fachbereiche versandt

Posted by Mathias Bartelt on Dezember 30, 2010

Das FU-Rahmenkonzept für Bachelor- und Masterstudiengänge in seiner am 27.10.10 beschlossenen Form ist nun mit Datum des 6. Dezember 2010 an die Fachbereiche der FU versandt worden:

Anschreiben an die Fachbereiche
Neues Rahmenkonzept
Kriterien für die “Ampelliste”

Es hat jedoch zur Zeit keinen rechtsverbindlichen Charakter: Es ist einerseits noch nicht im FU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Andererseits widerspricht es dem noch nicht geänderten Berliner Hochschulgesetz.

Gewaltenteilung und Demokratie nicht vorgesehen: Akademischer Senat der FU beerdigt Demokratisierungsbestrebungen 3

Posted by Mathias Bartelt on Dezember 11, 2010

Ohne gesellschaftlichen Druck wird es zu keiner Veränderung der derzeitigen Verhältnisse kommen. Dies zeigt die Politik der vergangenen Jahre im Land Berlin, in der Bundesrepublik, in der EU und weltweit. Auch im akademischen Bereich allgemein und an der Freien Universität Berlin im Besonderen wird es ohne hinreichenden, insbesondere studentischen, Druck zu keiner Veränderung, geschweige denn zu einer Demokratisierung kommen. Dies haben nicht zuletzt das vergangene Sommersemester 2010 und die bisherigen Sitzungen des Akademischen Senats (AS) der FU in diesem Wintersemester deutlich gezeigt.

Demokratisierung: Keine ernsthafte Diskussion gewollt

Allen Bildungsstreik-Zielen vor einem Jahr zum Trotz ist das Anliegen auch nur einer ernsthaften Diskussion über eine Grundordnung und eine Demokratisierung an der FU von Beginn an verschoben worden, um schließlich absehbar überhaupt nicht mehr geführt zu werden. Das Maximum dessen, was von der einerseits professoralen sowie zusätzlichen schwarz-gelben Mehrheit des AS auf Druck des Bildungsstreik hin zugelassen wurde, war einerseits: die am 30.11.09 vollzogene Einsetzung des Runden Tischs der FU, der mit Ende des vergangenen Sommersemesters seine Arbeit eingestellt hat und absehbar nicht mehr tagen wird. Andererseits am 16.12.09 eine überfällige Öffnung der Kommission für Lehre und Studium in Bezug auf ihre Wahl, die zuvor zehn Jahre lang nur mit der Zustimmung des FU-Präsidiums vollzogen werden konnte (dazu später mehr). Zu keinem Zeitpunkt war eine weiter gehende Öffnung für notwendig befunden oder ernsthaft erwogen worden, Souveränitätsrechte der feudalen professoralen Mehrheit im AS und in allen übrigen akademischen Beschluß-Gremien in Frage zu stellen.

WikiLeaks

Vollwertige FU-Grundordnung nicht vorgesehen: Einsetzung einer
AG ‘Kommissionen’ setzt Verzögerungspolitik fort

In seiner Sitzung am 10.11.10 um 15.00 hat der AS die Einsetzung einer Arbeitsgruppe (AG) ‘Kommissionen’ beschlossen. Dies geschah nach der üblichen vorherigen Absprache der besagten schwarz-gelben Mehrheit mit FU-Präsident Peter-André Alt um 12.00 – nahtlos anknüpfend an die nach gleichem Muster und in gleicher Regelmäßigkeit stattgefundenen Absprachen unter dem vormaligen Präsidium Lenzen vor jeder AS-Sitzung.

Die so beschlossene, aus sechs stimmberechtigten Mitgliedern bestehende AG soll darüber beraten, ob, und wenn ja, welche Kommissionen sie in welcher Form für sinnvoll hält. Sie soll allen Falls beiläufig darüber verhandeln, ob sie eine Diskussion über eine vollwertige Grundordnung an Stelle der bestehenden Teilgrundordnung der FU für sinnvoll hält.

“Begrenzte Staatlichkeit”: Informalität statt Rechtssicherheit

Zusätzlich zu dieser so eingegrenzten Aufgabe ist bereits der Grund-Konstruktionsfehler, mithin Treppenwitz dieser AG, der den Rahmen ihrer möglichen Ergebnisse absteckt, ihre Informalität und Zusammensetzung:

Sie hat keine definierte Rechtsgrundlage und soll sich nach Auffassung sowohl Präsident Alts als auch der derzeitigen AS-Mehrheit ausdrücklich nicht nach den gesetzlich fest gelegten Kommissionen-Rechten richten (näher zu diesen im später erwähnten studentischen Antrag). Ausdrücklich wird von Alt und AS-Mehrheit beim Rechtscharakter dieser AG ein Unterschied zwischen “Kommissionen” (rechtlich vorgesehen und geregelt) und “AGen” (rechtlich nicht vorgesehen oder geregelt) gemacht, um besagte Kommissionen-Rechte nicht anwenden zu müssen. An der AG soll stimmberechtigt lediglich ein studentisches Mitglied gegenüber drei Professor_innen, einem WiMi- und einem SoMi-Mitglied beteiligt werden.

Die AG fällt damit sogar in so fern hinter die im vergangenen WiSe 2009/10 gleichfalls ohne Rechtsgrundlage eingesetzte Präsidiums-AG zur Vorauswahl der Präsidentschafts-Kandidierenden zurück (näher dazu hier), als für die damalige AG vom AS zumindest in der Theorie noch stellvertretende Mitglieder zugelassen worden waren.

Öffnung abgelehnt

Auf studentische Anträge hin hatte Präsident Alt in der AS-Sitzung am 10.11.10 als eigenen Antrag lediglich übernommen, daß er einerseits als Vorsitz der AG ‘Kommissionen’ in dieser kein (anderen Falls Ausschlag gebendes) Stimmrecht haben werde. Andererseits, daß die vier studentischen AS-Mitglieder das studentische AG-Mitglied selbst bestimmen – jedoch dürfe dies wie bei den anderen Mitgliedergruppen nur eines von diesen vier studentischen AS-Mitgliedern sein. Die AG darf nach AS-Auslegung auch insgesamt nur aus AS-Mitgliedern bestehen und nicht, wie bei Kommissionen vorgesehen, aus Mitgliedern der gesamten FU. Nach den geltenden Kommissionen-Rechten dürften beispielsweise die studentischen AS-Mitglieder eine Wahl aus allen FU-Studierenden treffen.

In seiner Sitzung am 08.12.10 hat der AS in seiner Mehrheit alle noch ein Mal ausdifferenzierten studentischen Änderungs-Anträge zur Öffnung dieser AG, die auch besagte Kommissionen-Rechte geltend machen, endgültig abgelehnt. Einer wirklichen Diskussion über diese Öffnung oder die Rechtsgrundlage der so gearteten AG war sowohl Präsident Alt – als Rechtsaufsicht der FU – als auch die AS-Mehrheit ausgewichen.

Statt dessen erging sich Wort führend insbesondere das professorale AS-Mitglied Friederike Fless (Professor_innen-Liste “Liberale Aktion”) über einen Großteil der Diskussion darin, zu kritisieren, daß von Studierenden-Seite gerade auch in dieser die Machtfrage betreffenden Diskussion eine geheime Abstimmung über die Änderungsanträge beantragt worden war. Sie ließ in dieser AS-Sitzung kaum eine Gelegenheit aus, das Geltendmachen studentischer Rechte oder von Kontrollrechten überhaupt wahlweise als “Quengelei”oder Blockade zu bezeichnen. Ein beispielhaftes Zitat von Fless in dieser AS-Sitzung zur Diskussion über das Akteneinsichtsrecht von studentischen AS-Mitgliedern: “Es ist etwas ermüdend. Ich schwanke immer zwischen Quengel-Ecke und Eskalation.” Sie konnte sich angesichts der üblichen professoralen und schwarz-gelben Vor-Absprachen der Zustimmung der AS-Mehrheit sicher sein und fungierte dieses Mal scheinbar entsprechend als deren Sprachrohr.

Urabstimmung der FU-Studierenden

Die wie besagt eingesetzte AG ‘Kommissionen”, für die noch keine Mitglieder gewählt wurden, hat verschiedene Demokratisierungs-Initiativen zur Umsetzung nicht zuletzt der Bildungsstreik-Ziele zum Hintergrund, wird diese Umsetzung jedoch effektiv weiterhin verzögern. Zu den Demokratisierungs-Initiativen gehört ein Antrag zur direkten Erarbeitung einer FU-Grundordnung. Der Antrag FU-Präsident Alts zur Einsetzung der AG ‘Kommissionen” – zur Kanalisierung und Verwässerung insbesondere auch des ersteren eingebracht – war jedoch von Alt wie von der AS-Mehrheit für weit gehend und “Zugeständnis” genug gehalten worden.

Darüber hinaus hielten weder Alt noch die AS-Mehrheit die Diskussion über eine Grundordnung der FU überhaupt für notwendig. Nicht zuletzt vertritt Alt von Beginn seines gesicherten Wahlantritts im Frühjahr 2010 an die Position, daß die Teilgrundordnung ausreichend sei und auch genügend Mitbestimmung gewährleiste. Der AS lehnte den Antrag zur Erarbeitung einer Grundordnung am 10.11.10 schließlich ab.

Angesichts der derzeitigen Verfaßtheit der FU, der Mehrheiten der bis April 2011 währenden derzeitigen AS-Legislatur und der auch im Berliner Hochschulgesetz bisher nicht beabsichtigten Demokratisierung ist ohne erneuten studentischen Druck keine wesentliche Veränderung zu erwarten. Daher wird es im Januar 2011 parallel zu den Wahlen auch des Akademischen und Erweiterten Akademischen Senats zu einer Urabstimmung der FU-Studierendenschaft kommen.

Hintergrund: Bisherige Demokratisierungs-Initiativen

Am 12.05.10 war in der Sitzung des Erweiterten Akademischen Senats (EAS) der FU ein studentischer Antrag zur (Teil-) Grundordnung der FU eingebracht worden, um die Diskussion hierüber nach bereits einem Semester Verzögerung in das dafür nominell zuständige Gremium zu tragen: Der EAS ist nach § 9 Abs. 1 Nr. 13 der FU-Teilgrundordnung zuständig für den Erlaß der Grundordnung (auf Grund von § 3 des geltenden Berliner Hochschulgesetzes rechtlich fraglich) und Präsidiumswahl. Dieser Antrag zur (Teil-) Grundordnung war jedoch erst auf die EAS-Sitzung am 09.06.10, dort schließlich auf das WiSe 2010/11 verschoben sowie an den kleineren und für die Professor_innen- wie schwarz gelbe Mehrheit berechenbareren AS verwiesen worden.

Im AS war der Grundordnungs-Antrag daher am 27. Oktober 2010 erneut von AS-Mitgliedern verschiedener Mitglieder-Gruppen eingebracht worden. Da die Diskussion um das FU-Rahmenkonzept für Bachelor- und Masterstudiengänge diese AS-Sitzung vollständig eingenommen hatte, war er auf die eingangs genannte AS-Sitzung am 10.11.10 verschoben worden. Der Autor der vorliegenden Zeilen, der den Antrag bereits im SoSe 2010 eingebracht hatte, hatte am 10.11.10 einleitend in wesentlichen Teilen diese Begründung für den Antrag vorgetragen, um darauf hin in die Diskussion zu gehen. Doch wie oben erwähnt, wurde der Antrag zur Grundordnung am 10.11.10 dennoch abgelehnt. Es blieb bei der AG ‘Kommissionen’.

Mitbestimmung in den Kommissionen

Neben den Initiativen zu einer FU-Grundordnung hat die AG ‘Kommissionen’ ihren Vorlauf allgemein in der seit Jahrzehnten währenden Diskussion um die professorale Mehrheit in den akademischen Beschluß-Gremien, in der Stärkung des FU-Präsidiums durch die oben erwähnte Teilgrundordnung seit 1998 und in Bezug auf Kommissionen-Rechte im Besonderen vor nunmehr insgesamt drei Jahren: angefangen mit dem Streit um die Rechte zur Besetzung sowie über die Arbeitsweise der eingangs erwähnten und beratenden FU-Kommission für Lehre und Studium (KfL), in der die Studierenden gesetzlich die Hälfte der Mitglieder stellen. Dieser Streit ist strukturell in 11 Jahre alten Beschlüssen angelegt, die ebenfalls die Erprobungsklausel und die Teilgrundordnung zum Hintergrund haben:

Im Grundsatzbeschluß über “gemeinsame ständige Kommissionen des Akademischen Senats und des Präsidiums”, laut dem nach Punkt c) in seiner 1999 beschlossenen Form das Präsidium das Vorschlagsrecht für die studentischen wie auch für alle übrigen Kommissionsmitglieder haben soll.

Weiter im darauf folgenden und aufbauenden 1999er Beschluß zur Einrichtung der KfL in ihrer derzeitigen Form.

Die im Frühjahr 2009 eingebrachten studentischen Anträge zur Aufhebung dieser Beschlüsse waren von der nach wie vor selben AS-Mehrheit der noch andauernden zweijährigen AS-Legislatur ohne Diskussion abgelehnt worden.

Eine darauf hin eingereichte studentische Beschwerde beim derzeitigen Berliner Wissenschaftssenator Jürgen Zöllner als übergeordnete Rechtsaufsicht der FU war von selbigem letztlich zurück gewiesen worden. Dieser hatte, auch beim Vorschlagsrecht für studentische KfL-Mitglieder, keinen Anlaß gesehen, die 1999er Beschlüsse zu den Kommissionen-Rechten in Frage zu stellen. Dies, obwohl an keiner anderen staatlichen Berliner Hochschule so weit reichend in studentische Mitbestimmungsrechte eingegriffen worden war und auch allgemein so offenkundig Mitbestimmungsrechte rechtswidrig mißachtet worden waren.

Lediglich der Punkt c) des besagten 1999er Grundsatz-Beschlusses über das Vorschlagsrecht des Präsidiums für Mitglieder von Kommissionen ist nunmehr zumindest teilweise zurück genommen worden: Wie eingangs erwähnt, hatte der AS erst nach Jahre langem Streit, massivem studentischen Protest, dem fort gesetzten Bildungsstreik und der FU-Besetzung am Ende des Jahres 2009 in der AS-Sitzung am 16.12.2009 beschlossen, daß die vier AS-Mitgliedergruppen und damit auch die studentische Mitgliedergruppe ihre Mitglieder in der KfL jeweils selbst und ohne Vorbehalt des FU-Präsidiums wählen dürfen. Es ist wichtig, dies in Erinnerung zu halten, da es dem Vernehmen nach Bestrebungen in der schwarz-gelben AS-Mehrheit gibt, selbst dieses kleine Zugeständnis nach dem zwischenzeitlichen Abflauen der studentischen Proteste zurück zu nehmen.

So jeden Falls konnten noch am 16.12.2009 schließlich neue studentische Mitglieder für die bis dahin vom alten Lenzen-Präsidium effektiv arbeitsunfähig gehaltene KfL nachgewählt werden. Diese neuen Mitglieder verzahnten die Arbeit der KfL sodann auch eng mit der des zwischenzeitlich eingerichteten Runden Tischs. Auf ihre Initiative hin war die KfL von innen weiter geöffnet und auf ein Mindestmaß formaler Voraussetzungen gehoben worden: es gab endlich online gestellte KfL-Einladungen, -Protokolle und die Öffentlichkeit der KfL-Sitzungen sowie das Jahre lang mit dem FU-Präsidium umstrittene Recht zur Mitdiskussion auch von Nicht-KfL-Mitgliedern wurden nicht mehr in Frage gestellt.

Auf Basis der Diskussionen am Runden Tisch der FU war sieben Monate später, im Sommersemester 2010, ein studentischer Antrag zur endgültigen Loslösung der KfL von präsidialer Herrlichkeit und zur Stärkung der Kommission für Lehre und Studium eingebracht worden. Der AS hatte jedoch in seiner Sitzung am 30.06.10 dessen Behandlung, wie die aller Demokratisierungsanträge, auf das derzeitige Wintersemester 2010/11 verschoben – mit der Begründung, sich im SoSe 2010 nur der eben so umstrittenen Neuwahl des FU-Präsidiums widmen zu wollen. Auch dies mündete schließlich in die zuvor erwähnte Einsetzung der AG ‘Kommissionen’. Daß gerade eine AG ‘Kommissionen’, deren eigene Konstruktion sich nicht nach den Kommissionen-Rechten richten soll, einen Vorschlag erarbeiten wird, der diesen Rechten genügt, darf jeden Falls bezweifelt werden.

Urabstimmung “Für eine solidarische FU” im Januar 2011 2

Posted by Mathias Bartelt on Dezember 06, 2010

Vom 11. bis 13. Januar 2011 wird in der Studierendenschaft der Freien Universität (FU) eine Urabstimmung mit dem Titel “Für eine solidarische FU” durchgeführt werden. Dies parallel zu den anstehenden Wahlen der akademischen Gremien wie studentischen Gremien. Dies wird durch den derzeitigen AStA FU mit Datum des 02.12.10 mitgeteilt.

Unzureichende Umsetzung der Bildungsstreik-Forderungen

Die Initiative hierfür war in der vergangenen Sitzung des Studierendenparlaments (StuPa) der FU am 03.11.10 mit einem Beschlußantrag der Liste “Not my President” ergriffen worden. Anlaß hierfür sind die unzureichende Umsetzung der Bildungsstreik-Forderungen in der geplanten Neufassung des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG), dem neuen BA/MA-Rahmenkonzept der FU sowie die aktuell ausstehende Diskussion über eine (demokratische) Verfassung für die FU und eine Demokratisierung der Hochschulverfassung im Land Berlin allgemein.

WikiLeaks

Arbeitsgruppe Urabstimmung

Die Initiative der Liste “Not my President” hatte zunächst diesen StuPa-Beschluß zur Folge, den die StuPa-Sitzungsleitung noch am 03.11.10 über den für alle Interessierten offenen StuPa-Verteiler mit der folgenden Email “veröffentlichte”:

——– Original-Nachricht ——–
Datum: Wed, 03 Nov 2010 18:25:12 +0000
Von: “sitzungsleitung”
An: stupa@lists.spline.inf.fu-berlin.de
Betreff: [Stupa] Resolution zu Urabstimmung “Solidarische FU”

Liebe Mitglieder des Stupa,

im Anhang erhaltet ihr die Resolution zur Einberufung einer Arbeitsgruppe “Urabstimmung ‘Solidarische FU’”.

Ein erstes Treffen zur Überarbeitung des aktuellen Vorschlags für den
Urabstimmungstext wird nächsten Donnerstag, den 11.11. um 18 Uhr im Seminarzentrum/Silberlaube stattfinden.
Der genaue Ort wird noch über die eischlägigen Verteiler bekannt gegeben.

Liebe Grüße
Anja
für die Sitzungsleitung

Der Beschluß lautete:

„Das Studierendenparlament der FU begrüßt die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, die sich auf Grundlage des Antrags der Liste „Not my President“ mit der Vorbereitung einer Urabstimmung unter dem Titel „Solidarische FU“ beschäftigt. Die Urabstimmung soll parallel zu den Wahl des Studierendenparlaments und der Fachschaftsräte im Januar
stattfinden. Falls bis dahin nicht anderweitig beschlossen, soll auf einer Stupa-Sitzung Anfang Dezember endgültig über die Durchführung einer Urabstimmung abgestimmt werden.“

AStA FU übernimmt “Begehren” zur Urabstimmung

Nach mehreren Treffen der AG Urabstimmung hat nun auf Basis des ursprünglichen Beschlußantrages der Liste “Not my President” der AStA FU das “Begehren” zur Durchführung der Urabstimmung im Wesentlichen übernommen. Wie in der eingangs erwähnten AStA-Mitteilung aufgeführt, sollen parallel zu den Gremienwahlen im Januar die folgenden Fragen zur Abstimmung gestellt werden:

“Zur Abstimmung steht die Frage:

Stimmst du nachstehenden Forderungen zu? (Ja/Nein)

I. Für eine solidarische FU:

1. Keine Studiengebühren, auch nicht in Form von Verwaltungs- oder Weiterbildungsgebühren
2. An und in der FU Beschäftigte sollen FU-Angehörige mit entsprechenden Mitbestimmungsrechten werden; dies betrifft Reinigungskräfte, Lehrbeauftragte, Pförtner_innen und andere
3. Barrierefreiheit der gesamten FU einschließlich der Zugangswege, der Gebäude und der öffentlichen Verkehrsmittel

II. Für eine öffentlich finanzierte FU:

1. Für einen öffentlich ausfinanzierten Grundhaushalt, der sich vor allem nach folgenden Merkmalen richtet: Studienplätze nach tatsächlichem Bedarf der Studieninteressierten und ein Betreuungsverhältnis Professuren zu Studierenden von 1:50
2. Abschaffung der „leistungsbezogenen Mittelvergabe“
3. Förderung der grundständigen Lehre und Forschung statt Kurzzeitförderung von Forschungsexzellenz

III. Für eine demokratische FU:

1. Abschaffung der Erprobungsklausel und Einführung einer Grundordnung der FU
2. Viertelparität in allen akademischen Gremien der FU: gleichberechtigte Mitbestimmung von Studierenden, sonstigen Mitarbeiter_innen, wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen und Professor_innen
3. Einführung instituts-, fachbereichs- und universitätsweiter Urabstimmungen mit Beschlusskompetenz für alle die Universität auf jeweiliger Ebene betreffenden Entscheidungen
4. Einführung von Instituts- und Fachbereichsversammlungen mit ebensolcher Beschlusskompetenz

IV. Für eine Zivilklausel und eine ökologisch nachhaltige FU:

1. Forschung, Lehre und Studium an der FU sollen nur zivilen Zwecken dienen. Als Drittmittelgeber ausgeschlossen werden insbesondere Rüstungsindustrie und Bundeswehr. Eine dementsprechende Zivilklausel ist in die Grundordnung einzufügen
2. Forschung, Lehre und Studium im Sinne einer ökologisch nachhaltigen Gesellschaft
3. Für eine ökologisch nachhaltig wirtschaftende Universitätsverwaltung (insbesondere Öko-Strom, Recycling-Papier an der FU u. Ä.)

V. Für ein selbstbestimmtes Studium:

1. Mindestens ein Drittel der Gesamtstudienleistung muss aus dem gesamten Lehrangebot aller Berliner Hochschulen frei wählbar sein (studium generale)
2. Keine Anwesenheitskontrollen
3. Gegen eine reine Arbeitsmarktorientierung des Bachelor-Studiums
4. Hürdenfreier Übergang vom Bachelor in den Master
5. Für die Möglichkeit des Teilzeitstudiums
6. Für ein Studiengangsplitting: Nebenfächer und Modulangebote sollen an anderen Hochschulen belegt werden können
7. Gegen die Schaffung reiner Lehrprofessuren: Forschung und Lehre gehören untrennbar zusammen”

FU: Bildungsstreik-Erfolge teilweise zurück genommen 5

Posted by Mathias Bartelt on November 16, 2010

Teile der Bildungsstreikbeschlüsse des Akademischen Senats rückgängig gemacht. Neues Bachelor-Master-Rahmenkonzept beschlossen. Ein erster kritischer Bericht.

Die derzeitige schwarz-gelbe Mehrheit des Akademischen Senats (AS) der Freien Universität Berlin (FU) macht ihrem Ruf wieder alle Ehre. In der AS-Sitzung am 27.10.10 machte sie mit dem Beschluß eines neuen FU-Rahmenkonzepts für Bachelor- und Masterstudiengänge die am 10.02.10 auf Druck des Bildungsstreiks beschlossenen Leitlinien zur Studienreform teilweise wieder rückgängig. Die studentischen KfL- und AS-Mitglieder Sarah Walz, Mathias Bartelt (“FSIn/Offene Liste”) und Jacob Beuchel (“Linke Liste – JuSos/SDS”) konnten letztlich nur Teile der am Runden Tisch erarbeiteten Leitlinien durchsetzen. Sie hatten zu Beginn der AS-Sitzung darauf gedrungen, noch kein Rahmenkonzept zu beschließen, da weder Fachbereiche noch Studierendenparlament sich bisher eingehend mit dem Rahmenkonzept-Entwurf hätten befassen können. Doch auch ein einstimmiger Beschluß des Fachbereichsrates PhilGeist vor der AS-Sitzung änderte nichts daran, daß insbesondere die professoralen AS-Mitglieder das Rahmenkonzept vom Tisch haben wollten.

Die AS-Mehrheit bewies damit ein ungezähltes Mal, daß sie Beschlüsse rückgängig macht, so bald der Druck von Seiten der Studierenden ausbleibt. Geist, Diskussionsbereitschaft und -Atmosphäre des Runden Tisches sind längst Vergangenheit. Waren sie doch insbesondere auch bedingt durch ein kurzzeitiges Machtvakuum und eine eben solche Orientierungslosigkeit, ausgelöst durch die plötzliche “Flucht” Dieter Lenzens, des ehemaligen FU-Präsidenten, im Wintersemester 2009/10. Während nicht zuletzt der neue FU-Präsident Peter-André Alt sich im “neuen Sprech” einer scheinbaren Dialogbereitschaft übt, werden – wie schon bei der Präsidiumswahl ersichtlich – zum Teil erneut studentische Interessen und Rechte hintan gestellt sowie erneut “vergangen” geglaubte Geschäftsordnungsdebatten in den Gremien notwendig.

Neues Rahmenkonzept für Bachelor- und Masterstudiengänge beschlossen

Beim FU-Rahmenkonzept für BA und MA (dazu zuletzt hier) hatten die FU-Studienabteilung und ihre Leiterin Beate Hammers ursprünglich die Aufgabe, auf Grundlage der beschlossenen AS-Leitlinien und Rückmeldungen der Fachbereiche neue FU-Rahmenvorgaben oder -öffnungen für BA und MA und mithin darüber hinaus zu erarbeiten. Von Beginn an und bis zuletzt schien es jedoch die vordringlichste Aufgabe der Studierenden in der Kommission für Lehre und Studium (KfL) zu sein, an verschiedensten Stellen des Konzeptentwurfs wiederholt Regelungen und Formulierungen zu ändern, die eben diese Aufgabe nicht umsetzten. Die professoralen AS-Mitglieder hatten durch Abwesenheit bei den Diskussionen der KfL und auch des mittlerweile “ruhenden” Runden Tischs geglänzt. Sie stimmen jedoch weiterhin in AS-Sitzungen regelmäßig studentische Anliegen nieder, wo es ihre “Koalitionsraison” verlangt.

Sahen beispielsweise die AS-Leitlinien (Punkt 2.) noch die Möglichkeit zur freien Wählbarkeit von Modulen im Umfang von bis zu 30 Leistungspunkten aus dem gesamten Lehrangebot der Freien Universität Berlin vor, findet sich im Rahmenkonzept keine entsprechende Formulierung. Auch das geltende Berliner Hochschulgesetz, das in § 24 Abs. 2 mindestens ein Drittel Wahlfreiheit vorsieht, findet weiterhin keine Berücksichtigung (siehe zuletzt zur Überarbeitung des Gesetzes).

Darüber hinaus findet der Grundsatz des Senkens der Prüfungsbelastung und der Flexibilisierung, wie ihn die Kultusminister_innen-Konferenz (KMK) zuletzt vorgesehen hatte und an den sich Teile der AS-Leitlinien angelehnt hatten, keine hinreichende Berücksichtigung: Punkt 1.3 der KMK-”Rahmenvorgaben” sieht nur noch zwischen 25 – 30 „angenommene“ Zeitstunden pro Leistungspunkt vor. Für das FU-Rahmenkonzept beschloß der AS dennoch den Verbleib bei 30 Zeitstunden pro LP. Haupt-Begründung: “Qualitätssicherung” und Erhalt der “Exzellenz” der FU. Zwar ist im Rahmenkonzept nun die Möglichkeit zur Absolvierung eines Moduls ohne Prüfungsleistung und ohne Note gegeben und damit Punkt 6. der AS-Leitlinien umgesetzt. Doch Punkt 9. der AS-Leitlinien, der ermöglichen sollte, „… dass zur Bildung der Gesamtnote neben dem ABV-Bereich[!] Noten von Modulen im Umfang von maximal einem Drittel der für einen Studienabschluss zu erbringenden Leistungspunkte nicht herangezogen werden“, ist unzureichend umgesetzt: Auf studentisches Bestehen hin beschloß der AS lediglich die eingeschränkte Formulierung: „Werden mehr oder alle Module des Studiengangs differenziert mit Noten bewertet, können vom Gesamtstudienumfang bis zu einem Drittel der Gesamtnotenberechnung entfallen. Die Regelungen werden in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegt.“ Von Studierenden-Seite wurde, im Sinne des Punkt 9. der AS-Leitlinien, gefordert, bis zu 50 % zu ermöglichen. Schließlich sei es ohnehin noch den Fächern überlassen, in wie fern sie in den Studien- und Prüfungsordnungen von dieser Öffnung Gebrauch machen.

Und schließlich wurde gegen das studentische Bestehen im Rahmenkonzept auch festgelegt, daß „Weiterbildende“ Masterstudiengänge gebührenpflichtig seien.

Zum derzeitigen Status der Novelle des Berliner Hochschulgesetzes, zur AS-Sitzung am 10.11.10 und zur Diskussion über eine Grundordnung zur Demokratisierung der FU soll hier baldmöglichst eine weitere Darstellung folgen.

Wahlen an der Freien Universität 5

Posted by Mathias Bartelt on November 15, 2010

Am 11. und 12. Januar 2011 finden die nächsten Wahlen für den Akademischen Senat (AS), den Erweiterten Akademischen Senat (EAS) und das “ruhende Kuratorium” der Freien Universität Statt. Der Zentrale Wahlvorstand der FU macht hierauf in seiner Bekanntmachung aufmerksam.

Dem AS gehören 25 Mitglieder, dem EAS im Falle voller Besetzung 61 Mitglieder und dem “ruhenden” Kuratorium bei voller Besetzung 22 Mitglieder an. Im AS haben die Studierenden vier, im EAS zehn und im “ruhenden Kuratorium” zwei Mandate bzw. Sitze inne. Für alle studentischen Sitze gibt es getrennt nach Listen je auch verschiedene studentische Nachrücker/innen (“Stellvertretungen”), die im Falle der Abwesenheit die gewählten studentischen Mitglieder ihrer Liste vertreten.

Wahlvorschläge für die kommende Wahl müssen bis zum 23. November 2010 um 12.00 beim Zentralen Wahlvorstand der FU eingegangen sein. Für die verschiedenen Fachbereichsräte und die Wahlen hierzu gelten in der Regel die selben Fristen und das selbe Wahldatum. Hierüber können beim Dezentralen Wahlvorstand des jeweiligen Fachbereichs Informationen angefragt werden. Eine Wahlperiode beträgt zur Zeit zwei Jahre. Die nächste läuft entsprechend von April 2011 bis April 2013.

Zur AS-Arbeit

Neben den zwei studentischen Sitzen der “Fachschaftsinitiativen/Offene Liste” im AS werden die anderen zwei Sitze zur Zeit einerseits von der gemeinsamen “Linke Liste – JuSos/SDS”, andererseits von der gemeinsamen Liste der FDP-nahen “Liberalen Hochschulgruppe (LHG)” und des “Demokratischen Forums (DeFo)” gestellt. Hierüber und über die übrigen AS-Statusgruppen geben die letzten Wahlergebnisse Auskunft.

Trotz unterschiedlicher Anschauungen konnten teilweise die studentischen Stimmen im AS vereint werden. Jedoch ist beispielsweise der 2009 zeitweise gefundene Konsens, daß ein studentisches Gruppenveto gegen Studiengebühren jeder Art eingelegt wird, von der “LHG” inzwischen aufgekündigt worden. Die Studierenden stellen per Gesetz im AS die Minderheit und die Professor/innen die absolute aristokratische Mehrheit von 13 Sitzen. Trotz dieses Demokratie-Mangels konnten insbesondere auch durch den Bildungsstreik die Studierenden in der gegenwärtigen AS-Periode erfolgreich studentische Forderungen artikulieren und durchsetzen. Dies, obwohl es im AS zur Zeit eine faktische “schwarz-gelbe” Mehrheit gibt, die sich im Kern aus den Professor/innen der “Vereinten Mitte” und der “Liberalen Aktion” (10 von 13 professoralen Sitzen), deren zwei Listen-Pendants “Vereinte Mitte” und “Die Unabhängigen” in der Gruppe der Sonstigen Mitarbeiter_innen (SoMis), angeführt durch Andreas Fijal und Irma Indorf (2 von 4 SoMi-AS-Sitzen), sowie der en gros mindestens unklar positionierten studentischen Liste “DeFo/LHG” (einer von vier studentischen AS-Sitzen) zusammen setzt.

Als Erfolg kann beispielsweise die “Flucht” des ehemaligen FU-Präsidenten Dieter Lenzen nach Hamburg betrachtet werden. Als weitere Erfolge können die insbesondere durch den Druck des Bildungsstreik im SoSe 2009 und WiSe 2009/10 erzielten Erfolge genannt werden: etwa die Beschlüsse zur Anwesenheitspflicht, die in der FU bisher jedoch nur teilweise umgesetzt worden sind. Ansätze einer wirklichen “Reform der Studienreform”, bei denen zur Zeit teilweise die Tendenz absehbar ist, daß sie ohne hinreichenden Druck teilweise wieder zurück gedreht werden sollen. Sowie Ansätze einer “demokratischeren” Öffnung, die jedoch ebenfalls nur durch weiteren studentischen Druck inner- und außerhalb der Gremien wird durchgesetzt werden können.

Studienreform an der FU: Reform der Reform geht in zweite Phase 1

Posted by Mathias Bartelt on August 23, 2010

Die Reform der Studienreform an der Freien Universität (FU) Berlin geht in eine “zweite Phase”. Nach der bundesweiten Bildungsstreik- und Unibrennt-Bewegung, dem Prozeß der Neuwahl des FU-Präsidiums im Wintersemester 2009/10 und ausgehenden Sommersemester 2010 (dazu nicht zuletzt hier und hier) und der Vervollständigung des neuen FU-Präsidiums stehen nun weitere Diskussionen und Beschlüsse an: zunächst eine Überarbeitung des zentralen Rahmenkonzepts für Bachelor- und Masterstudiengänge sowie eine Debatte über “Qualität”, insbesondere auch im Studium, an der FU.

Zuletzt waren auf den Druck und die Arbeit von Studierenden und Rundem Tisch der FU hin “Leitlinien” des Akademischen Senats (AS) der FU zur Reform der Studienreform formuliert worden. Diese waren am 10.02.10 vom AS beschlossen (verlinktes Protokoll Seite 8 oben) und empfohlen worden (ausführlicher dazu hier) sowie mit diesem Schreiben offiziell in der FU kommuniziert worden.

Umsetzung der Reform der Reform

Nach den Rückmeldungen der FU-Fachbereiche hierzu geht es nun daran, eben besagte AS-Beschlüsse und Rückmeldungen in einen Rahmenkonzept-Entwurf als zentral verbindliche (Rahmen-) Ordnung zu überführen. Dies bedeutet eine Überarbeitung des zur Zeit geltenden allgemeinen FU-Rahmenkonzepts und des zur Zeit geltenden Rahmenkonzepts für Master-Studiengänge.

In der FU wird daher sowohl in der FU-Kommission für Lehre und Studium (KfL) als auch parallel dazu in den Fachbereichen dieser von der Studienabteilung sowie teilweise vom alten und neuen FU-Präsidium vorgelegte Rahmenkonzept-Entwurf diskutiert. Diesem beigefügt ist diese Anlage zu Modulen und diese Anlage zum Modulkatalog. Ob der bisher dafür vorgesehene Zeitplan wird eingehalten werden können, steht noch nicht abschließend fest, da zur Zeit parallel auch das hierfür verbindliche Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) Grund legend reformiert werden soll. Auch dies geschieht insbesondere zur Weiterentwicklung der Studienreform, gesetzlichen Verankerung des BA/MA-Systems überhaupt und in Reaktion auf die Bildungsstreik-Forderungen.

“Qualitätssicherung” in BerlHG und an der FU

Gleiches gilt für den Zeitplan für das zuweilen hitzig diskutierte “Qualitätspapier” des FU-Präsidiums zuzüglich seiner Begleitpapiere (zur Koordination hier, zur Lehrevaluation hier). Auch hierzu gibt es Vorsehungen im BerlHG-Entwurf Jürgen Zöllners.

Der AS der FU hatte in seiner Sitzung am 21.07.10 auf Grund von Bedenken, Meinungsverschiedenheiten und mangelnder Informationspolitik in einer geheimen Kampf-Abstimmung mit 11 Ja : 9 Nein : 3 Enthaltungen entschieden, einen Beschluß über das “Qualitäts-Papier” auf das Wintersemester 2010/11 zu verschieben. Die, wie zuvor beabsichtigte, Diskussion in der KfL über das Papier am 12.08.10 und am 26.08.10 zusammen mit der Diskussion zum Rahmenkonzept war wesentlich dadurch erst möglich geworden.

Das “Qualitätspapier” steht parallel zu den vom AS bereits am 10.02.10 empfohlenen “Leitlinien” zur Studienreform. Ursprünglich vor Monaten durch die ehemals Geschäfte führende FU-Präsidentin Ursula Lehmkuhl eingebracht (hier in “alter Version”) und wieder zurück gezogen sowie zunächst hier angesprochen, ist dieses Papier nun mit der Unterschrift des neuen FU-Präsidenten Peter-André Alt und einer neuen, ausführlicheren Begründung versehen worden (hier in der “neuen Version”). Die eigentliche Beschlußvorlage ist damit jedoch nicht verändert worden.

In der Begründung der gerade genannten neuen Version des “Qualitätspapiers” wird auf das präsidiale Eckpunktepapier zu den Zielvereinbarungen mit den Fachbereichen abgestellt, das noch unter Ex-FU-Präsident Dieter Lenzen entstanden war. Beim Vergleich der fünf Hauptpunkte zwischen “Qualitätspapier” und “Zielvereinbarungspapier” fallen entsprechende Übereinstimmungen auf.

BerlHG, Rahmenkonzept und “Qualitätspapier”

In der oben bereits genannten KfL-Sitzung am 26.08.10 und weiteren Sitzungen wird die Diskussion neben dem Rahmenkonzept und dem “Qualitätspapier” auch zum BerlHG geführt werden müssen. An dieser Diskussion können sich, nachdem der Runde Tisch seit dem Herbst 2009 erstmals diese Möglichkeit geboten hatte, alle FU-Mitglieder beteiligen. Denn nach dreijährigem Streit mit dem alten FU-Präsidium über Öffentlichkeit und Rederecht in der KfL ist dieser Streit zu Gunsten einer größeren, im Vergleich zur Vergangenheit sehr großen Offenheit entschieden worden. Diese Offenheit wird nicht zuletzt unter dem neuen Vorsitz durch den neuen FU-Vizepräsidenten für Studium und Lehre, Michael Bongardt, zur Zeit konsequent umzusetzen versucht. Bongardt war zuvor Moderator des Runden Tischs der FU gewesen.